Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung als Schadensersatz (nicht steuerbar) zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Stornierungen sind nur in schriftlicher Form möglich für Stornierungen kompletter Veranstaltungen gelten nachfolgende Bedingungen, soweit nicht anders vereinbart:

  • bis 8 Wochen vor Termin = komplett kostenfrei
  • bis 4 Wochen vor Termin = 35% des zu erwartenden Umsatzes
  • bis 2 Wochen vor Termin = 70% des zu erwartenden Umsatzes für

Stornierungen einzelner Gäste gelten nachfolgende Bedingungen, soweit nicht anders vereinbart:

  • bis 5 Tage vor Termin = kostenfreie Reduzierung um 10%
  • bei späterer Reduzierung = 60% der gebuchten Leistungen im F&B-Bereich = 80% der gebuchten Leistungen im Übernachtungs-Bereich

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis auf EU-Streitschlichtung

PFLICHTINFORMATION NACH DER VERORDNUNG (EU) NR. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND RATS. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: OS-Plattform

Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit.

Die Parkhotel Landau Betriebs GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Die für die Parkhotel Landau Betriebs GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.
Tel.: 07851/795 79 40

Fax: 07851/795 79 41

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Web: www.verbraucher-schlichter.de

Bewertungen


Perfektes Hotel bei dem keine Wünsche offen bleiben

Die Bewertung spricht für sich selbst, haben nichts hinzuzufügen – wir würden auf alle Fälle wieder buchen.

Freundliches Personal, auch mitten in der Nacht

Sehr freundliches Personal – von Anfang bis zum Ende, in allen Breichen, zu jeder Zeit, auch Mitten in der Nacht.

Trust You Gästefragebogen

Überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis und professionelle Planung

Das Hotel war sehr gut zu erreichen und hatte ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die gut organisierte und professionelle Planung durch unsere Ansprechpartnerin ist uns besonders positiv aufgefallen, sodass wir in Zukunft gerne wieder auf das Parkhotel zurück kommen.

Trust You Gästefragebogen

Außerordentlich gutes Hotel

Sehr gute Atmosphäre im Hotel; sehr guter Service mit großer Hilfsbereitschaftt; das Frühstücksbuffet ist außerordentlich gut – es wird sehr schnell und ausreichend nachgelegt; die Lage des Hotels: an einem See mit Ausblick auf den See; gleichzeitig Nähe zur Stadt, gut fußläufig zu erreichen. Schwimmbad und kostenlose Parkmöglichkeit in der Tiefgarage; jeden Tag eine Flasche Wasser auf dem Zimmer; sehr kinderfreundlich.

Stadthotel mit Flair

Gute Lage, 5 Minuten bis zur Fußgängerzone mit Restaurants und Geschäften. Sauberes, ausreichend großes Zimmer, sehr nettes Personal. Schöner Wellnessbereich mit ordentlichem Pool. Gutes Frühstücksbuffet mit Möglichkeit die Sonnenterasse mit Parkblick zu nutzen.

Carsten F.

Sehr erholsamer Aufenthalt

Sehr sauber und tolle Betten/Zimmer, Frühstück super lecker.

Daniela

Jedes Jahr gerne wieder

Tolles Team, tolles Essen, professioneller Service, jedes Jahr gerne wieder.

Trust You Gästefragebogen

Entspannende Tage in einem zentralen Hotel

Wir haben uns sehr wohlgefühlt! Service, Zimmer, Frühstück – alles war überdurchschnittlich gut!
Das Hotel hat eine gute Lage, da man alles zu Fuß erreichen kann. Wir empfehen ein Zimmer mit Parkblick (kleiner Aufpreis) – wegen der Ruhe und des Ausblicks.

Klaus

Tolles Hotel mit schönem Wellnessbereich + Service

Wir waren sehr zufrieden. Sehr nette Bedienung im Restaurant. Freundlicher Empfang an der Rezeption. Immer ansprechbar. Unser Highlight waren gekühlte Getränke, sowie erfrischendes Obst an der Rezeption.
Das war bei 30 °C ein toller Service. Es sind alle unglaublich freundlich und hilfsbereit. An der Rezeption fragten wir nach einem schönen Freibad in der Nähe. Die Dame war unglaublich angagiert und suchte uns drei Adressen raus. Es war eine ganz tolle Empfehlung! Die Bedienung beim Frühstück, sowie auch im Restaurant , war sehr freundlich. Vielen Dank an alle.

Christa

Herzliche Gastgeber in der deutschen Toskana

Wir haben uns rundherum wohl gefühlt, in diesen familiär geführten Parkhotel. Neben der tollen Lage, ruhig und doch zentral, überzeugt das Hotel durch modern renovierte Zimmer, kostenloses WLAN, ein Frühstücksbuffet, wo ist an nichts fehlt und besonders durch die immer freundlichen (!) und hilfsbereiten Mitarbeiter. Besonders erwähnenswert ist der wirklich tolle Indoor Pool. Mit fast 20m echt ungewöhnlich für ein Hotel und dann so schön gestaltet!

Tipp: der „Cappuccino Italiano“ ist unglaublich – unbedingt bestellen!

Aufenthalt Juni 2016, Paar

Eine sehr gute Adresse in Landau

Eine sehr gute Adresse in Landau. Es gab absolut nichts zu bemängeln. Sehr schöne Zimmer, angenehmes Ambiente im ganzen Hotel, freundliche Mitarbeiter – dem Barman gebührt ein spezielles Lob! Unser Aufenhalt war perfekt.

Linus

Super Hotel für Geschäftsreise in Landau

Sehr freundliche Begrüssung und Empfang am späteren Abend, schneller und unkomplizierter Check-In, modernes und trotzdem gemütliches Hotelzimmer. Schnelles WLAN im Zimmer ist inklusive und wurde bei Anreise unaufgefordert bereitgestellt. So soll es sein! Matratzen, Betten und Kopfkissen sind neu und sehr bequem. Das Frühstück war großzügig und bietet viel mehr als das, was man wirklich essen kann. Besonders positiv: Tiefgarage im Hotel, moderne Zimmer und Tagungsräume, WLAN kostenfrei, großes Schwimmbad mit Sauna und Fitnessraum. Parkhotel Landau kann nur empfohlen werden.

Marvin

Super freundliche Betreuung

Wir waren auf der Durchreise und sind sehr freundlich empfangen worden, haben ein schönes Zimmer bekommen und konnten alle Annehmlichkeiten im Hotel nutzen: Sehr umfangreiches Frühstück, kleine Aufmerksamkeit zu Ostern, sehr schönes Schwimmbecken und Saunalandschaft. Gerne wieder.

Knut

Sehr gutes Hotel!

Als Tourneemusiker übernachten wir deutschlandweit in vielen Hotels und haben uns im Parkhotel Landau sehr wohl gefühlt. Das Hotel ist sehr sauber und gepflegt, hat ein sehr freundliches Personal, ein reichhaltiges Frühstücksbuffet, einen schönen Wellnessbereich und ruhige, geräumige Zimmer.

Aufenthalt März 2016, Business

So wie wir es uns gewünscht hatten

Unsere Vorstellungen wurden genau so umgesetzt, wie wir es uns gewünscht haben.

Trust You Gästefragebogen

Schöner Kurztripp

Wir haben 2 Nächte in diesem Hotel verbracht. Wir konnten das Zimmer schon um 11 Uhr beziehen. An der Rezeption wurden wir herzlich empfangen und mit allem Nötigen versorgt. Unser Zimmer war im 3.Stock zum See hin gelegen, es war sehr ruhig. Die Betten sind sehr bequem und auch für große Leute ausreichend. Für den Wellnessbereich bekommt man an der Rezeption eine Badetasche mit Bademantel, Handtuch und Pantoffel gegen ein Pfand von 40€. Der Wellnessbereich ist schön und so groß, man kann gut schwimmen. Der Saunabereich ist ebenfalls zu empfehlen. Der Service beim Frühstück aber auch beim Abendessen ist sehr aufmerksam und kompetent.
Wir können das Hotel nur weiterempfehlen.

Bruno


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Oliver Hasert
Geschäftsführer und Team

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